Es kann immer mal passieren: Man ist im Urlaub auf unbekannten Straßen unterwegs, achtet einen Moment nicht auf den Tacho und schon ist man schneller als erlaubt. Bisher war das kein Problem, denn Knöllchen, die man im europäischen Ausland bekommen hat, wurden in Deutschland nicht vollstreckt. Das ist jetzt anders, denn der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.
Es kann manchmal Wochen und sogar Monate dauern, aber der Bußgeldbescheid aus Italien, Frankreich oder Österreich kommt bestimmt an. Bezahlt werden muss allerdings erst ab einer Summe von 70 Euro. Wer also in den Ferien in Paris falsch geparkt hat und dabei erwischt wurde, der kommt mit einem blauen Auge davon, denn die Strafe für falsches Parken liegt unterhalb der Grenze von 70 Euro.
In der Regel wird der Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zugestellt. Ist das nicht der Fall und man kann aufgrund der fremden Sprache keinen Einspruch erheben, dann wird der Bußgeldbescheid auch nicht vollstreckt.
Wer in Frankreich oder den Niederlanden beim Rasen erwischt wird und nicht der Halter des Wagens ist, der kann sich freuen, denn in diesen Ländern wird, anders als in Deutschland, der Halter und nicht der Fahrer zur Kasse gebeten.