Es dauert nicht mehr allzu lange, dann beginnen in den ersten Bundesländern die großen Ferien. Viele Familien planen einen Urlaub im Ausland und alle Eltern, die mit Kindern unter 18 Jahren verreisen wollen, müssen eine Neuregelung beachten, die ab dem 26. Juni 2012 in Kraft tritt.
Das Bundesinnenministerium hat bekannt gegeben, dass Kinder nicht länger im Reisepass der Eltern eingetragen werden dürfen, sondern einen eigenen Reisepass haben müssen, wenn sie ins Ausland reisen möchten. Die neue Regelung ist eine Richtlinie der EU und gilt für alle Kinder, auch für Säuglinge, denn auch schon Kleinkinder müssen sich in Zukunft an der Grenze mit einem eigenen Pass ausweisen können. Jedes Kind, das ab dem 26. Juni 2012 mit den Eltern eine Reise ins Ausland machen will, bekommt je nach Land entweder einen eigenen Reisepass, einen Kinderreisepass oder auch einen Personalausweis. Diese neue EU Regelung für Kinder gilt, wenn die Familie die Ferien in einem Mitgliedsland der EU, wie zum Beispiel in Frankreich oder auch in Italien verbringen möchte. Diese Regelung betrifft aber nur die Kinder, die Reisedokumente der Eltern bleiben wie bisher unverändert gültig.
Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland verreisen will, der ist gut beraten, jetzt schon für die neue Reisedokumente für den Nachwuchs zu sorgen. Die Pässe, wie auch die Kinderpässe und die Personalausweise kann man auf allen Passämtern, dem zuständigen Bürgeramt und auch bei der Meldestelle in den Rathäusern und Kreisämtern beantragen. Da es aber voraussichtlich zu Wartezeiten kommen kann, ist es besser, den Kinderpass schon jetzt zu beantragen, wenn es in ein paar Wochen in Ferien gehen soll.
Möglich ist aber auch ein sogenannter ePass, ein elektronisch erstellter Reisepass, der zum Beispiel zu einer Einreise in die USA berechtigt, ohne das dafür ein extra Visum nötig wird. Auskünfte dazu gibt es entweder im Internet oder aber auch bei allen Pass- und Meldestellen der Städte und Gemeinden.